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Verkehrsrecht (2) – Radfahrstreifen und Schutzstreifen

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Radfahrstreifen, sogar mit Zeichen 237

Im ersten Artikel der Serie über Verkehrsrecht haben wir uns mit den unterschiedlichen Formen von Radwegen und ihrer Benutzungspflicht auseinander gesetzt. Da ich den Artikel auch noch in einigen anderen Foren und Gruppen veröffentlicht habe, war das Feedback lebhaft. Zusammenfassen kann man das dahin gehend, dass viele Radler unter der aktuellen Situation leiden. Je schneller sie unterwegs sind, desto größer das individuelle Unbehagen. À propos individuell, auch die Vorschläge, wie einzelne mit den Regeln umgehen ist natürlich/ leider auch recht individuell. Heute befassen wir uns kurz mit Radfahrstreifen und mit Schutzstreifen für Radfahrer.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen

Weitere Radverkehrsanlagen

Zum Thema Radwege haben wir erst mal genug geschrieben. Heute befassen wir uns kurz mit den kleinen Brüdern und Schwestern der Radwege, dem Radfahrstreifen und dem Fahrradschutzstreifen. Weder der Radfahrstreifen noch der Schutzstreifen für Radfahrer kommen in den Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) selbst, sondern erst in den Anlagen vor. Der Schutzstreifen findet in der Anlage 3 zu § 42 Absatz 3 der StVO Erwähnung. Der Radfahrstreifen wird in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) eingeführt.

Schauen wir uns das doch mal etwas genauer an.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen, sogar mit Zeichen 237

Radfahrstreifen, sogar mit Zeichen 237

Die VwV StVO beschreibt den Radfahrstreifen in der Erläuterung zu §2 Absatz 4 der StVO wie folgt

Radfahrstreifen in der VwV StVo
3. Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.
4. Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden. Ist das nicht möglich, ist die Freigabe des Gehweges zur Mitbenutzung durch den Radverkehr in Betracht zu ziehen. Zum Gehweg vgl. zu Zeichen 239.
Zeichen 237

Zeichen 237

Zur Erläuterung der angegebenen Zeichen:

Zeichen 295 ist die breite, durchgehende Linie, die auf der Landstraße z.B. den Randstreifen abteilt. Zeichen 237 ist das Zeichen rechts.

Schutzstreifen

Schutzstreifen

Schutzstreifen

Zum Schutzstreifen finden wir in der Anlage 3 zu §42, Absatz 2 der StVO folgende Regelung:

Schutzstreifen in der StVO

Leitlinie
Ge- oder Verbot
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.

Erläuterung
Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn gekennzeichnet.

Und in der VwV StVO finden wir dann sozusagen den Rest:

Schutzstreifen in der VwV StVo
5. Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder“ markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff.

Auch hier die Erläuterung:

Zechen 340 ist die unterbrochene weiße (Leit-)Linie. Die Leitlinie für Schutzstreifen ist im Verhältnis Strich/Lücke 1:1 zu markieren. Das Sinnbild Radverkehr ist das Fahrradsymbol auf der Fahrbahn.

Das korrekte Verhalten bei Schutzstreifen und Radfahrstreifen

Den Radfahrstreifen muss man als Radfahrer benutzen, der Schutzstreifen ist eher ein optionales Angebot. Hier wird eine Benutzungspflicht allenfalls aus dem Rechtsfahrgebot abgeleitet.

Schutzstreifen und Radfahrstreifen in meiner persönlichen Wahrnehmung

Die rechtlichen Grundlagen sind, wie wir oben lesen recht simpel. Die (wahrgenommene) Realität stellt sich um vieles komplexer dar. Vor allem die Markierung und Beschilderung zeugt oft eher von gutem Willen, als von Regelkenntnis.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen

Schutzstreifen

Die meisten Schutzstreifen, die ich so kenne, haben auf der rechten Seite noch einen Parkstreifen. Ich folge üblicherweise der „Regel“, zum ruhenden Verkehr mindestens den Abstand einer breiten Autotür zu halten. Damit kann ich allenfalls noch auf der Begrenzung des Schutzstreifens fahren. Damit erzürne ich natürlich zahlreiche Autofahrer, die mich gerne aus dem Weg haben würden. Da zum Schutzstreifen nicht selten auch eine ohnehin nicht befahrbare „Gosse“ gehört, bleibt eigentlich kein nutzbarer Streifen mehr übrig. Schade!

Ach ja, das Parken auf Schutzstreifen ist generell verboten ((StVO) Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Zeichen 340). Aber das hat sich anscheinend unter Autofahrern noch nicht rum gesprochen :-(

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen sind erfreulich häufig da angelegt, wo sie wirklich Sinn machen. In der Beschilderung sind sie allerdings oft alles Andere als perfekt. Sie leiden nicht selten darunter, dass sie von motorisierten Fahrzeugen gequert werden müssen, weil sie zwischen zwei Fahrspuren liegen. Dann bekommt der Radverkehr im Zweifelsfall den vollen Rückstau vor der Ampel mit. Aber nichts ist perfekt, leider.

Fazit

Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind gutgemeinte Instrumentarien der Straßenverkehrsordnung. Leider fehlt zu häufig auf Seiten der Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung das nötige Fingerspitzengefühl. Und in der täglichen Praxis haben zu viele Autofahrer keine Ahnung, wie sie mit diesen Markierungen ordnungsgemäß umgehen sollen.

Mein Plädoyer von daher ganz klar:

Lasst die Räder auf der Straße, da werden sie wahrgenommen! Und schafft, wo nötig, Schutzräume für die, die ein wenig zusätzliche Sicherheit brauchen. Aber zwingt niemand in eine Situation, wo er ständig versucht ist, die vorgegebenen Regeln zu brechen.

Der Beitrag Verkehrsrecht (2) – Radfahrstreifen und Schutzstreifen erschien zuerst auf Rund ums Rad | Tested on Trail.


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